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19/01/10

Anfrage zum Antwortschreiben vom 03. 11. 09 Kerzenautomat

 

betr.: Antwortschreiben vom 03. 11. 09 Kerzenautomat

Anfrage

 

Ein gründliches Studium Ihres Antwortschreibens auf unsere Anfrage vom 03. 11. 09 hat neue Fragen und Ungereimtheiten aufgeworfen

 

  1. Die Pfarre „Maria Himmelfahrt“ hat als Grundeigentümer des bisherigen Standortes kein Einverständnis mehr für die Aufstellung von Kerzenautomaten gegeben. Dadurch wurde eine Verlegung des Standortes notwendig. Wie wurde den potentiellen Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass neue Anbieter für Kerzenautomaten gesucht werden?

  2. Von den drei Ansuchen um Besetzung von öffentlichem Grund für den Verkauf von Kerzen wurde der Firma DECUS der Zuschlag gegeben. Warum wurde diese Firma gewählt?

  3. Hat die Firma EUROMATIC den Dienst nicht zufrieden stellend ausgeführt, hat es Beanstandungen gegeben, bzw. welche Vorzüge bietet die Firma DECUS verglichen mit den Mitbewerbern?

  4. Wurde bedacht, dass die Firma DECUS zum Zeitpunkt der Vergabe keine eingetragene Handelskammerlizenz für die Wiederverwertung von Kerzen besaß, während die Firma EUROMATIC, die bis zu diesem Zeitpunkt die Kerzenautomaten betrieben hatte als qualifizierter Betrieb für die Wiederverwertung von Kerzenresten, Kunststoffverpackungen und Metallen in der Handelskammer eingetragen ist?

  5. Ist die Firma DECUS in der Zwischenzeit im Besitz der notwendigen Maschinen für die Wiederverwertung und ist eine entsprechende Eintragung in der Handelskammer bereits erfolgt, bzw. wenn nicht, wurde der Firma eine Frist gesetzt?

  6. Der Firma DECUS wurde am 30. 06. 2009 die Konzession Nr. 55 für die Besetzung von öffentlichem Grund ausgestellt. Wie ist es möglich, dass der Automat im Neubau aber bereits anfangs Juni in Betrieb war?

  7. Entspricht es den Tatsachen, dass die Konzession für die Besetzung von öffentlichem Grund der Firma DECUS am 30. 06. 2010 verfällt? Wenn ja, ist geplant für das nächste Jahr eine transparente Ausschreibung zu machen?

  8. Die jährliche Konzessionsgebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes für die Firma DECUS beträgt 19.00 €. In Meran müssen die beiden Automatenbetreiber der Gemeinde monatlich einen Betrag von € 150 je Automat überweisen, d.h. die Gemeinde hat hier eine Jahreseinnahme von € 3600,- Welche Möglichkeit sieht die Gemeindeverwaltung von Bruneck sich hier eine kleine Einnahmequelle zu erschließen.

 

Die Gemeinderäte der Bürgerliste

Gerhard Elzenbaumer

Ulrike Hohr

Armin Staggl

 

Bruneck, 12. Jänner 2009

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